
Jens
Hentschel-
Thöricht
Mitglied des Sächsischen Landtags

22. Dezember 2025
Sachsen beim Waldbrandschutz aus der Luft weiter nicht einsatzbereit
Die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage (Drs. 8/4841) des BSW-Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht zum Stand der Beschaffung und Einsatzfähigkeit der Hubschrauber des Freistaates Sachsen für Brand- und Katastrophenschutzeinsätze ist ernüchternd. Trotz zunehmender Waldbrandgefahr verfügt Sachsen weiterhin über keine verlässlich einsatzfähige luftgestützte Brandbekämpfung. Zwar ist bislang ein Hubschrauber des Typs H145 ausgeliefert, doch die Staatsregierung bleibt selbst bei zentralen Fragen ausweichend. Ein verbindlicher Zeitpunkt für die vollständige Lieferung aller drei vorgesehenen Hubschrauber wird nicht genannt. Besonders problematisch: Die Polizeihubschrauber werden ausdrücklich vorrangig für polizeiliche Einsatzlagen vorgehalten. Für den Brand- und Katastrophenschutz stehen aktuell lediglich zwei Löschwasser-Außenlastbehälter (Bambi Bucket Max) für einen einzigen Hubschrauber zur Verfügung. Weitere Löschbehälter oder Anhänger sind nicht einmal vorgesehen. Die weitere Beschaffung hängt laut Staatsregierung von Haushaltsmitteln und dem schrittweisen Zulauf der Hubschrauber ab. Auch bei der personellen Einsatzfähigkeit bleibt vieles offen. Die vollständige Qualifizierung des fliegenden Personals soll erst nach Übernahme aller drei Hubschrauber erfolgen. Einen Zeitpunkt, ab dem Sachsen tatsächlich über drei voll ausgerüstete und einsatzbereite Hubschrauber für Wald- und Vegetationsbrände verfügt, nennt die Staatsregierung nicht. „Angesichts zunehmender Dürreperioden und wachsender Waldbrandgefahr ist dieses Vorgehen fahrlässig“, erklärt Hentschel-Thöricht. „Sachsen braucht eine klar priorisierte, eigenständige Luftkomponente für den Brand- und Katastrophenschutz – nicht vage Verweise auf Haushaltslagen.“ „Daher fordere ich eine transparente Zeitplanung für Lieferung, Ausrüstung und Ausbildung sowie eine klare politische Entscheidung, den Waldbrandschutz aus der Luft verbindlich abzusichern. Alles andere gefährdet Menschen, Einsatzkräfte und ganze Regionen“, so der Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst sowie Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Landtagsfraktion abschließend.

19. Dezember 2025
Umbau Polizeirevier Freiberg –
Jahrelange Verzögerungen sind sicherheitspolitisch nicht hinnehmbar
Die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage von Jens Hentschel-Thöricht zur Sanierung und zum Umbau des Polizeireviers Freiberg (Drs. 8/4843) offenbart ein massives strukturelles Problem beim staatlichen Bau- und Liegenschaftsmanagement. Die Baumaßnahme läuft bereits seit März 2018 – ein Abschluss des Gesamtkomplexes ist nun erst für das IV. Quartal 2028 vorgesehen. Der geplante Einzug des Polizeireviers wurde auf frühestens I. Quartal 2027 verschoben. „Sieben bis zehn Jahre Bauzeit für ein Polizeirevier sind nicht zumutbar. Wer so plant und steuert, gefährdet am Ende die Funktionsfähigkeit unserer Sicherheitsbehörden“, erklärt Bernd Rudolph, innenpolitischer Sprecher der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag. Ursachen der Verzögerungen sind laut Staatsregierung unter anderem erhebliche Schadstofffunde, gravierende Schäden an der Bausubstanz, pandemiebedingte Ausfälle, mehrfach gescheiterte Ausschreibungen sowie ein schwerer Wasserschaden Anfang 2024. Hinzu kommt: Zentrale Planungsleistungen mussten neu vergeben werden, was erneut Zeit kostet. Gleichwohl offenbart die Summe der Probleme deutliche Defizite in Planung, Risikovorsorge und Bauausführung. Jens Hentschel-Thöricht, BSW-Landtagsabgeordneter, ergänzt: „Polizistinnen und Polizisten brauchen funktionierende, moderne Arbeitsbedingungen – keine Dauerbaustellen. Dass selbst nach Jahren immer noch keine verlässliche Perspektive besteht, ist ein Armutszeugnis für den Freistaat.“ Besonders kritisch sehen beide Landtagsmitglieder, dass erst jetzt Umplanungen vorgenommen werden, um einen vorgezogenen Einzug überhaupt möglich zu machen. Aus diesen Gründen fordern beide BSW-Abgeordnete: - Verbindliche Zeit- und Kostenkontrolle bei Landesbaumaßnahmen - Klare Priorisierung sicherheitsrelevanter Infrastruktur - Konsequente Verantwortungszuordnung bei Planungs- und Vergabefehlern „Innere Sicherheit beginnt nicht bei Sonntagsreden, sondern bei funktionierenden Gebäuden und verlässlicher staatlicher Organisation“, so Rudolph und Hentschel-Thöricht abschließend.

18. Dezember 2025
Anhörung von Sievers im Corona-Untersuchungsausschuss bestätigt massive Fehlsteuerung bei Intensivbetten-Förderung – Millionen ohne belastbare Kontrolle
Die heutige Anhörung von Oliver Sievers, Leiter der Prüfabteilung 1X1 beim Bundesrechnungshof (BRH), im Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages hat zentrale Kritikpunkte der BSW-Landtagsfraktion eindrücklich bestätigt: Die millionenschweren Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser und die Förderung zusätzlicher Intensivbetten während der Corona-Pandemie erfolgten ohne belastbare Datengrundlagen, ohne klare gesetzliche Vorgaben und nahezu ohne wirksame Kontrolle. Nach den Ausführungen von Sievers gab es weder vor Einführung der Förderprogramme eine systematische Bedarfsanalyse noch eine nachvollziehbare Herleitung der pauschalen Fördersumme von 50.000 Euro pro Intensivbett. Bei 52% der geförderten Intensivbetten handelte es sich „nur“ um die Umwandlung von vorhandenen Betten. Der tatsächliche Aufwand für die Umwandlung regulärer Betten zu Intensivbetten lag nach Erkenntnissen des Bundesrechnungshofes im Bereich von 12.000 bis 18.000 Euro. Der Bundesrechnungshof attestiert insoweit erhebliche Überkompensationen aus Beitragsmitteln der Krankenkassen. Der BRH spricht in diesem Zusammenhang von einem „goldenen Jahr der Krankenhausfinanzierung“ im Jahr 2020. In welchem Ausmaß diese Feststellungen des Bundesrechnungshofes auch für Sachsen zutreffen, muss die weitere Aufarbeitung erbringen. Besonders schwer wiegt aus Sicht der BSW-Untersuchungsausschussmitglieder Ines Biebrach und Jens Hentschel-Thöricht, dass weder der Bund noch die Länder – auch nicht der Freistaat Sachsen – verlässlich nachweisen können, wie viele der geförderten Intensivbetten tatsächlich neu entstanden, personell betreibbar waren oder über das Ende des Förderzeitraums hinaus überhaupt noch existieren. Eine Verpflichtung zur dauerhaften Vorhaltung der geförderten Betten bestand nicht. Auch eine einheitliche Prüfung der Förderanträge oder eine wirksame Kontrolle der Mittelverwendung fand laut Sievers faktisch nicht statt. Die Bundesländer bewilligten die Anträge, während die Finanzierung aus dem Gesundheitsfonds erfolgte – ohne ausreichenden Anreiz oder klare Pflicht zur Kontrolle. „Hier wurde mit enormen Summen gearbeitet, ohne dass Parlamente, Beitragszahler oder die Öffentlichkeit nachvollziehen konnten, ob Bedarf, Nutzen und Kosten in einem vernünftigen Verhältnis standen“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Mitglied des Untersuchungsausschusses für das BSW. „Das Budgetrecht des Parlaments wurde mindestens beeinträchtigt, möglicherweise faktisch ausgehebelt.“ Der Bundesrechnungshof stellte zudem klar, dass viele Krankenhäuser Ausgleichszahlungen beantragten und erhielten, obwohl sie nur eingeschränkt oder gar nicht in die Behandlung von Corona-Patienten eingebunden waren. Gleichzeitig kamen die Länder ihrer gesetzlichen Pflicht zur ausreichenden Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser seit Jahren nicht nach – ein strukturelles Problem, das durch die Corona-Sondermittel zeitweise verdeckt, aber nicht gelöst wurde. Aus Sicht der Ausschussmitglieder der BSW-Fraktion unterstreicht die Anhörung die Notwendigkeit einer schonungslosen Aufarbeitung der Pandemiepolitik: „Krisen rechtfertigen kein Handeln nach dem Prinzip ‚viel hilft viel‘. Gerade in Ausnahmesituationen braucht es klare Regeln, saubere Datengrundlagen und wirksame Kontrolle. All das hat hier gefehlt“, ergänzt Ines Biebrach. Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag wird im weiteren Verlauf des Untersuchungsausschusses insbesondere klären lassen, welche Verantwortung die sächsischen Landesbehörden bei Bedarfserfassung, Bewilligung und Kontrolle der Mittel trugen – und welche Lehren daraus für zukünftige Krisen gezogen werden müssen.

17. Dezember 2025
Landesweites Katastrophenschutzkonzept lässt weiter auf sich warten – Staatsregierung bleibt hinter eigenen Ankündigungen zurück
Auf die Kleine Anfrage (Drs. 8/4711) des Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht, Sprecher für Brand- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, zur „Umsetzung des landesweiten Katastrophenschutzkonzepts und der Materialvorhaltung“ hat das Innenministerium erneut deutlich gemacht, dass ein vollständiges Konzept erst im Laufe des Jahres 2027 vorliegen soll. Dabei hatte sich die Staatsregierung im Koalitionsvertrag selbst verpflichtet: „Auf der Grundlage einer landesweiten Gefahren- und Risikoanalyse entwickeln wir ein mit der kommunalen Ebene und den Leistungserbringern harmonisiertes landesweites Katastrophenschutzkonzept einschließlich einer sachsenweiten Materialvorhaltung. Dieses wird die Stärkung der kommunalen Vorsorge und des Selbstschutzes der Bevölkerung sowie wesentliche Aspekte des Zivilschutzes beinhalten.“ Von dieser Zielsetzung ist der Freistaat allerdings noch weit entfernt. Zwar wurde die Landesdirektion Sachsen (LDS) mit einer landesweiten Gefahren- und Risikoanalyse beauftragt, doch liegen bislang nur fragmentarische Einzelanalysen der Landkreise vor. Ein abgestimmtes, belastbares Lagebild existiert nicht. Jens Hentschel-Thöricht (BSW): „Wenn die Regierung im Koalitionsvertrag von einem harmonisierten, landesweiten Katastrophenschutzkonzept spricht, muss sie diesen Anspruch auch einlösen. Angesichts der wachsenden Risiken durch Extremwetter, Blackouts oder Waldbrände ist es unverständlich, warum die Umsetzung so schleppend verläuft.“ Die Analyse soll sich zunächst auf drei Gefahrenkomplexe konzentrieren: Hochwasser und Starkregen, Stromausfall (Blackout) sowie Dürre und Waldbrand. Erste Gespräche fanden zwar statt – etwa im November 2025 zur Thematik „Hitze und Dürre – Auswirkungen und Handlungsoptionen“ – doch bleiben viele zentrale Fragen offen: Wie werden die Landkreise eingebunden? Wann werden Materiallager eingerichtet? Wer trägt die Verantwortung für Ausstattung und Finanzierung? Hentschel-Thöricht weiter: „Der Katastrophenschutz darf nicht in Konzeptpapieren steckenbleiben. Sachsen braucht jetzt klare Zuständigkeiten, ausreichende Materialreserven und eine enge Verzahnung zwischen Land und Kommunen. Sicherheit darf nicht am Geld oder an Verwaltungswegen scheitern.“ Die Staatsregierung betont, dass auf Grundlage der Analyse ein „substantiiertes Katastrophenschutzkonzept“ entstehen soll – doch bis dahin bleibt vieles offen. Hentschel-Thöricht abschließend: „Die Herausforderungen sind bekannt, die Zeit drängt. Wer Krisen ernsthaft vorbeugen will, muss handeln, bevor sie eintreten – nicht erst, wenn die Analyse fertig ist.“

Jahresbilanz 2025
Für ein sicheres, gerechtes und handlungsfähiges Sachsen
Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Jahr 2025 war geprägt von intensiver parlamentarischer Arbeit, vielen Gesprächen im Landkreis und der klaren Haltung, die mich politisch leitet: Sicherheit darf nicht am Geld scheitern. Dieser Leitspruch beschreibt mein Verständnis von Verantwortung – für Sachsen, für unsere Kommunen und für die Menschen vor Ort. Als Landtagsabgeordneter des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) und Vorsitzender der Kreistagsfraktion BSW/FWZ im Landkreis Görlitz war es mein Anspruch, Politik nicht aus der Distanz zu gestalten, sondern dort, wo sie hingehört: nah bei den Bürgerinnen und Bürgern. Die insgesamt 108 erfassten Aktivitäten zeigen nicht nur Engagement, sondern spiegeln wider, wie wichtig mir der direkte Austausch und die enge Verzahnung von Landes- und Kommunalpolitik sind. Arbeit im Sächsischen Landtag – Verantwortung für Sicherheit und staatliche Handlungsfähigkeit Im Landtag habe ich an allen Plenarsitzungen teilgenommen und unsere Positionen in den Debatten klar vertreten. Über 33 Fraktionssitzungen und verschiedene Klausuren hinweg haben wir die parlamentarische Arbeit strategisch abgestimmt. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf meiner Rolle als Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst, Bevölkerungsschutz und Katastrophenvorsorge – mit zahlreichen Fachgesprächen bei Feuerwehren, Rettungsdiensten und der Polizei. Diese Termine haben eindrücklich gezeigt, dass Sachsen bei der Gefahrenabwehr und Ausstattung der Einsatzkräfte deutlich besser werden muss. Ob Waldbrandbekämpfung, Rettungsdienst oder Katastrophenschutz: Der Freistaat darf notwendige Ausrüstung, Fahrzeuge oder Personal nicht länger von Haushaltsdebatten abhängig machen. In all diesen Bereichen gilt mein Grundsatz: Sicherheit darf nicht am Geld scheitern. Auch im Corona-Untersuchungsausschuss und im Innenausschuss ging es darum, Strukturen zu prüfen, Verantwortlichkeiten zu klären und die Lehren für eine krisenfeste Zukunft zu ziehen. Zusammengefasst standen 75 Termine in direktem Bezug zu meiner Landtagsarbeit. Arbeit im Landkreis Görlitz – Politik, die mitten im Leben stattfindet Der Landkreis Görlitz bleibt das Herzstück meiner politischen Arbeit. Als Vorsitzender der BSW/FWZ-Kreistagsfraktion habe ich an allen Sitzungen teilgenommen und mich mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass unsere Kommunen finanziell nicht weiter ausbluten. Bei Besuchen in den Städten und Gemeinden, in Gesprächen mit Bürgermeistern und Ortsvorstehern sowie an 18 Infoständen habe ich vor allem eines gehört: Viele Probleme vor Ort sind Folge politischer Versäumnisse auf Landesebene. Ob Straßen, Schulen, Kitas, Feuerwehrhäuser oder medizinische Versorgung – überall braucht es mehr Unterstützung und weniger Bürokratie. Auch hier gilt für mich: Sicherheit, Daseinsvorsorge und Infrastruktur sind keine Luxusfragen – sie sind staatliche Kernaufgaben. Und sie dürfen nicht am Geld scheitern. Veranstaltungen, Dialog und politische Impulse 2025 haben wir mehrere thematische Veranstaltungen organisiert – etwa zu Bildung, innerer Sicherheit, Energiewende und Kulturfinanzierung. Diese Dialoge waren mehr als Diskussionsformate. Sie waren Spiegelbild einer Realität, die viele Bürger klar benennen: Sie wünschen sich Politik mit gesundem Menschenverstand, die konkret hilft und nicht an den Bedürfnissen vorbeiregiert. Mein Fazit für 2025 Sachsen steht vor großen Herausforderungen – im Bevölkerungsschutz, in den Kommunen, in der Inneren Sicherheit und in der sozialen Daseinsvorsorge. Die 108 dokumentierten Aktivitäten dieses Jahres zeigen, dass ich meine Arbeit mit Entschlossenheit und Nähe zu den Menschen angehe. Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass unsere Einsatzkräfte gut ausgestattet werden, unsere Kommunen finanziell handlungsfähig bleiben und politische Entscheidungen wieder nachvollziehbar und bodenständig sind. Mein Leitspruch wird mich auch 2026 leiten: Sicherheit darf nicht am Geld scheitern – weder für unsere Feuerwehren, noch für unsere Polizei, unsere Kommunen oder unsere Bürgerinnen und Bürger.

